Armenien: Unterschied zwischen den Versionen

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== Allgemeine Informationen ==
== Allgemeine Informationen ==
Das Komitee für Zivilluftfahrt der Republik Armenien hat die Ausarbeitung einer neuen Verordnung über den sicheren Betrieb und die Registrierung unbemannter Luftfahrzeuge (Drohnen) eingeleitet.
Das Komitee für Zivilluftfahrt der Republik Armenien hat die Ausarbeitung einer neuen Verordnung über den sicheren Betrieb und die Registrierung unbemannter Luftfahrzeuge (Drohnen) eingeleitet.
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Personen, die jünger als 14 Jahre sind, dürfen Drohnen unter der Aufsicht eines Erwachsenen betreiben.
Personen, die jünger als 14 Jahre sind, dürfen Drohnen unter der Aufsicht eines Erwachsenen betreiben.


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Die Regelung wird in Kürze verfügbar sein. Bis dahin beachten Sie bitte die allgemeinen Anforderungen:
Die Regelung wird in Kürze verfügbar sein. Bis dahin beachten Sie bitte die allgemeinen Anforderungen:


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'''NICHT'''
'''NICHT'''


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* Nehmen Sie keine Änderungen an der Drohne vor, es sei denn, sie wurden vom Hersteller genehmigt.
* Nehmen Sie keine Änderungen an der Drohne vor, es sei denn, sie wurden vom Hersteller genehmigt.
* Fliegen Sie nicht höher als 50 m über dem Boden, es sei denn, es liegt eine Genehmigung des Ausschusses für Zivilluftfahrt vor.
* Fliegen Sie nicht höher als 50 m über dem Boden, es sei denn, es liegt eine Genehmigung des Ausschusses für Zivilluftfahrt vor.
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* Betreiben Sie unbemannte Luftfahrzeuge nicht für unrechtmäßige  
* Betreiben Sie unbemannte Luftfahrzeuge nicht für unrechtmäßige  


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'''NOTWENDIG'''
'''NOTWENDIG'''


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* Befolgen Sie unbedingt die Anforderungen der bestehenden [https://www.arlis.am/DocumentView.aspx?DocID=108161 56N GDCA-Verordnung aus dem Jahr 2007] (aktualisiert 2016).
* Befolgen Sie unbedingt die Anforderungen der bestehenden [https://www.arlis.am/DocumentView.aspx?DocID=108161 56N GDCA-Verordnung aus dem Jahr 2007] (aktualisiert 2016).
* Stellen Sie sicher, dass Sie ausreichend versichert sind.
* Stellen Sie sicher, dass Sie ausreichend versichert sind.
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* Informieren Sie die Zivilluftfahrtbehörde, wenn Ihre Drohne in einen Unfall verwickelt ist, bei dem eine Person schwer oder tödlich verletzt wurde oder der ein bemanntes Luftfahrzeug betrifft.<ref>http://www.aviation.am/page/DRONE</ref>  
* Informieren Sie die Zivilluftfahrtbehörde, wenn Ihre Drohne in einen Unfall verwickelt ist, bei dem eine Person schwer oder tödlich verletzt wurde oder der ein bemanntes Luftfahrzeug betrifft.<ref>http://www.aviation.am/page/DRONE</ref>  


== Mobile Karten Apps == <!--T:7-->  
== Mobile Karten Apps == <!--T:17-->  


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== Spots ==
== Spots ==
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== Weitere Links == <!--T:9-->  
== Weitere Links == <!--T:19-->  


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== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
<references/>
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