Drohnen-Gesetze in Europa: Unterschied zwischen den Versionen

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== Fernidentifizierung ==
== Fernidentifizierung ==
Ab dem 1. Januar 2024 müssen alle Drohnen mit der Kennzeichnung C1, C2 und C3 sowie alle Drohnen, die in der spezifischen Kategorie unterhalb von 120 m betrieben werden, mit einer aktiven und aktualisierten Fernidentifizierung (Remote ID) betrieben werden. Drohnen mit der Kennzeichnung C1, C2 und C3 werden bereits mit einem Fernidentifizierungssystem verkauft, das die Informationen über die Drohne, wie z. B. die Position der Drohne und die Registrierungsnummer des Betreibers, lokal sendet. Dies geschieht aus Sicherheitsgründen und um Drohnen, die möglicherweise nicht im Einklang mit den geltenden Vorschriften fliegen, leicht identifizieren zu können. Es wird empfohlen, auch ältere Drohnen (sofern sie nicht leichter als 250 g sind) mit einer Fernidentifizierung auszustatten.  
Ab dem 1. Januar 2024 müssen alle Drohnen mit der Kennzeichnung C1, C2 und C3 sowie alle Drohnen, die in der spezifischen Kategorie unterhalb von 120 m betrieben werden, mit einer aktiven und aktualisierten Fernidentifizierung (Remote ID) betrieben werden. Drohnen mit der Kennzeichnung C1, C2 und C3 werden bereits mit einem Fernidentifizierungssystem verkauft, das die Informationen über die Drohne, wie z. B. die Position der Drohne und die Registrierungsnummer des Betreibers, lokal sendet. Dies geschieht aus Sicherheitsgründen und um Drohnen, die möglicherweise nicht im Einklang mit den geltenden Vorschriften fliegen, leicht identifizieren zu können. Es wird empfohlen, auch ältere Drohnen (sofern sie nicht leichter als 250 g sind) mit einer Fernidentifizierung auszustatten.<ref>https://www.easa.europa.eu/en/document-library/general-publications/drone-open-category-applicable-requirements-fly-1st-january</ref>


== Behördliche Bewilligung == <!--T:25-->
== Behördliche Bewilligung == <!--T:25-->