Zum Inhalt springen

Vorlage:KeinCEmehr250g: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Drone Spots
Die Seite wurde neu angelegt: „<translate> <!--T:1--> <span style="color:#000000; background:#f5c542">Verkauf in der EU nur noch bis 1.1.2024 sofern keine Nachreichung vom Hersteller der CE-Klassifizierung stattfindet.</span><ref>https://airandmore.at/eu-drohnen-verordnung-uebergangsfristen/</ref> <!--T:2--> '''Ab 1.1.2024''' * Unterkategorie A3 * Weit weg von Menschen * Bei Durchführung der Flüge ist ein Mindestabstand von 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten…“
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 8: Zeile 8:
* Weit weg von Menschen
* Weit weg von Menschen
* Bei Durchführung der Flüge ist ein Mindestabstand von 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten einzuhalten.Im gesamten Fluggebiet dürfen sich keine unbeteiligten Personen aufhalten.
* Bei Durchführung der Flüge ist ein Mindestabstand von 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten einzuhalten.Im gesamten Fluggebiet dürfen sich keine unbeteiligten Personen aufhalten.
* Zwischen 251g und 25kg Gewicht
* Registrierung notwendig
* Registrierung notwendig
* Mindestalter 16 Jahre
* Mindestalter 16 Jahre
* Handbuch vertraut machen und Online Kurs und Online Test
* Handbuch vertraut machen und Online Kurs und Online Test
</translate>
</translate>

Version vom 21. Januar 2024, 23:53 Uhr

Verkauf in der EU nur noch bis 1.1.2024 sofern keine Nachreichung vom Hersteller der CE-Klassifizierung stattfindet.[1]

Ab 1.1.2024

  • Unterkategorie A3
  • Weit weg von Menschen
  • Bei Durchführung der Flüge ist ein Mindestabstand von 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten einzuhalten.Im gesamten Fluggebiet dürfen sich keine unbeteiligten Personen aufhalten.
  • Zwischen 251g und 25kg Gewicht
  • Registrierung notwendig
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Handbuch vertraut machen und Online Kurs und Online Test