Armenien: Unterschied zwischen den Versionen
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* Betreiben Sie unbemannte Luftfahrzeuge nicht über Gebäuden und Spielplätzen, in unmittelbarer Nähe von Verkehr, Hochspannungsleitungen und Radaranlagen. | * Betreiben Sie unbemannte Luftfahrzeuge nicht über Gebäuden und Spielplätzen, in unmittelbarer Nähe von Verkehr, Hochspannungsleitungen und Radaranlagen. | ||
* Betreiben Sie das unbemannte Luftfahrzeug nicht in der Nähe von Flugzeugen, Flughäfen und Flugplätzen. Der horizontale Abstand zum kontrollierten Sperrgebiet eines Flugplatzes darf nicht weniger als 7 km betragen. | * Betreiben Sie das unbemannte Luftfahrzeug nicht in der Nähe von Flugzeugen, Flughäfen und Flugplätzen. Der horizontale Abstand zum kontrollierten Sperrgebiet eines Flugplatzes darf nicht weniger als 7 km betragen. | ||
* Betreiben Sie unbemannte Luftfahrzeuge nicht für unrechtmäßige | * Betreiben Sie unbemannte Luftfahrzeuge nicht für unrechtmäßige | ||
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