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Vorlage:KeinCEmehr250g

Aus Drone Spots
Version vom 22. Januar 2024, 00:24 Uhr von Ordovicium (Diskussion | Beiträge)
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Verkauf in der EU nur noch bis 1.1.2024 sofern keine Nachreichung vom Hersteller der CE-Klassifizierung stattfindet.[1]

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Ab 1.1.2024

  • Unterkategorie A3
  • Weit weg von Menschen
  • Bei Durchführung der Flüge ist ein Mindestabstand von 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten einzuhalten.Im gesamten Fluggebiet dürfen sich keine unbeteiligten Personen aufhalten.
  • Zwischen 251g und 25kg Gewicht
  • Registrierung notwendig
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Handbuch vertraut machen und Online Kurs und Online Test