Dänemark
Erscheinungsbild
| Dänemark | |
|---|---|
| Zuständige Behörde | https://www.trafikstyrelsen.dk/ |
| Registrierungsseite | https://www.droneregler.dk/ |
| Karte mit Sperrzonen | https://www.droneregler.dk/dronezoner |
| Registrierung notwendig | ✅ Ja |
| Kennzeichnung notwendig | ✅ Ja |
| Führerschein notwendig | ✅ Ja |
| Maximale Flughöhe in Meter | 100 m |
| Verknüpfungen | – |
Drohnenflüge in Dänemark sind zur Zeit unter folgenden Voraussetzungen erlaubt:
Die Drohne darf max. 25 kg schwer sein und nicht höher als 100 m fliegen. Zur Drohne muss immer Sichtkontakt bestehen und alle Flug-Funktionen müssen 100 % beherrscht werden.
Folgende Entfernungen sind einzuhalten:
Militärflughäfen: 8 km
Sonstige Flughäfen: 5 km
Gebäude und Privateigentum: 150 m
Straßen/Autobahnen: 150 m
Unfallstellen: 200 m Drohnenflüge in städtischen Gebieten sind nur erlaubt, wenn die Drohne zu beruflich, professionellen Zwecken genutzt wird.
Eine Drohne darf nicht genutzt werden, wenn die Promillegrenze von 0,5 überschritten wurde.